Projekt Jungfischer
Die Jugendarbeit spielt für unseren Verein eine sehr große Rolle. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Gemeinde Eppan, dem Bewässerungskonsortium Langmoos und dem Fischereiverein ist es uns gelungen, den Speicherteich Langmoos als Gewässer für die Jugendarbeit nutzen zu dürfen.
Jeder Jugendlicher unter 16 Jahren, mit Wohnsitz in Eppan, hat dadurch die Möglichkeit, am Speicherteich Langmoos kostenlos das Fischen auszuprobieren und seine Passion zur Fischerei und zur Natur zu finden.
Die Jugendlichen müssen dafür ein Ansuchen an den Verein stellen, welches in der Kellerei Brigl aufliegt. Dem Ansuchen beizulegen sind eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Ausweises.
Sobald das Ansuchen abgegeben wurde, kann der Jungfischer die Jahreskarte für Langmoos am darauffolgenden Donnerstag in der Kellerei Brigl abholen.
Um nach einem Schnupperjahr weiterhin dem Angelvergnügen nachzukommen, muss der Jungfischer Mitglied unseres Vereines werden. Dies ermöglicht dem Jugendlichen nicht nur, bei allen Vereinsveranstaltungen des Vereines teilzunehmen, sondern es öffnen sich auch die Tore zur Fischerei an den beiden Montiggler Seen und unserem Etschabschnitt.
Für die Einschreibung in den Verein ist kein Mindestalter vorgeschrieben. Es braucht lediglich die staatliche Fischereilizenz (erhältlich im Amt für Jagd und Fischerei; benötigt wird eine Stempelmarke und ein Passfoto) und dir Ansässigkeit in der Gemeinde. Der Jugendliche muss ein Aufnahmegesuch an den F.V. Eppan stellen dem eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes und eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beigelegt werden müssen.
Danach müssen die folgenden Einzahlungen auf dem Konto des F. V. Eppan, IBAN Nr. IT52M0604558160000000026300, bei der Sparkasse getätigt werden:
- Einmalige Aufnahmegebühr von 35 €
- Mitgliedsbeitrag für die Jahreskarte 35 €
Der Jugendliche wird so vollwertiges Mitglied und erhält die Jahreskarte, welche ihn zu 40 Fischgängen pro Fischersaison ermächtigen. Er kann nun mit einer Begleitperson (Fischer mit Fischereilizenz und Fischerprüfung) in unseren Gewässern fischen. Ab dem 14. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, selbst die Fischerprüfung abzulegen.
Danach ist keine Begleitperson mehr erforderlich.